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Anforderungen von Fördermittelgebern

Da ein Großteil der Gelder von geförderten Projekten oft in die Datenerhebung fließt, haben auch die Fördergeber ein Interesse daran, dass die gewonnenen Daten langfristig zugänglich und nachnutzbar gemacht werden. Damit dies erreicht werden kann, sollte der Umgang mit Forschungsdaten schon vor Beginn der Datenerhebung durchdacht und geplant werden.

Viele Fördergeber verlangen bereits in Anträgen Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten und oft zu Beginn des Projektes Datenmanagementpläne (DMP). Da bei vielen Fördergebern Sach- und Personalmittel für FDM und, im Falle von sehr datenintensiven Projekten, ggf. auch Mittel für Infrastruktur beantragt werden können, ist eine frühzeitige Planung ratsam.

Die Anforderungen der Fördergeber sind sehr heterogen und oft ist ein genauer Blick in die jeweilige Ausschreibung nötig (insbesondere bei Stiftungen und Ministerien). Die EU fordert Datenmanagementpläne und die Veröffentlichung von Daten entsprechend dem Datenmanagementplan. Bei der DFG sind die Vorgaben u.a. abhängig vom Förderprogramm. Auf den Seiten der DFG wird ausführlich über den Umgang mit Forschungsdaten in den verschiedenen Förderprogrammen, die beantragbaren Mittel und fachspezifische Empfehlungen informiert.

Angaben zum Forschungsdatenmanagement sind sehr individuell und abhängig von der Forschungsfrage und den Forschungsmethoden. Dennoch empfehlen wir folgenden Themen im Antrag zu adressieren.

Insbesondere die Richtlinie zum Umgang mit Forschungsdaten an der HHU und Leitlinien des jeweiligen Fördergebers zum Umgang mit Forschungsdaten sollten beachtet und ggf. benannt werden (z.B. DFG). Weitere Grundsatzpapiere zu FDM finden sich hier. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, Synergien mit bestehenden Strukturen darzustellen (z.B. das FDM-Kompetenzzentrum, anderen FDM-Aktivitäten wie INF-Projekte von SFBs oder CEPLAS oder NFDI-Initiativen).

Bei größeren instituts- oder universitätsübergreifenden Projekten ist es sinnvoll, allgemeine, übergeordnete Prinzipien in einer projektinternen FDM-Policy festzuhalten. Es kann beispielsweise festgelegt werden,

  • dass eine Person benannt wird, die für die Datenkuratierung/data stewardship zuständig ist,
  • inwieweit und wo die Daten gesichert werden,
  • inwieweit der Datenaustausch innerhalb des Projektes sichergestellt wird,
  • inwieweit gegenseitig Nutzungsrechte eingeräumt werden,
  • inwieweit die Vergleichbarkeit der Daten sichergestellt wird,
  • inwieweit die FAIR Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) eingehalten werden,
  • inwieweit die Publikation von Daten vorgesehen wird,
  • inwieweit eine Löschungsstrategie vorgesehen ist,
  • inwieweit ein Datenmanagementplan (DMP) auf Ebene der einzelnen Arbeitsgruppen erstellt wird (Hinweis: einige Fördergeber verlangen die Vorlage eines DMPs zu einem bestimmten Zeitpunkt), oder
  • inwieweit Schulungen zu FDM zu Beginn des Projektes durchgeführt werden.

Generische und projektspezifische Infrastruktur oder Tools sollten beschrieben werden. Die HHU stellt verschiedene Dienste zur Verfügung, damit Sie Ihre Forschungsdaten besser verwalten können.

Wir bieten individuelle Beratung für Ihren Antrag an. Insbesondere wenn ein Antrag in einer der koordinierten DFG-Programmlinien (SFB, GRK, FOR) geplant ist, kontaktieren Sie uns bitte spätestens 6 Monate vor Einreichung des Antrags. Im Besonderen ist die Planung eines Infrastrukturprojektes in einem Sonderforschungsbereich zeitaufwendig, wir unterstützen Sie gerne dabei.

Beispiele von Forschungsdatenmanagementprojekten mit Federführung an der HHU:

Verantwortlichkeit: